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Das bringt das neue Datenschutzgesetz für Verantwortliche von Videoüberwachungen

Ein Überblick über das nDSG

Die ZHAW-Studie zum «Datenschutz in Schweizer Unternehmen 2018» zeigt, dass der Anspruch und Realität in Bezug auf Datenschutz in Schweizer Unternehmen auseinanderklaffen. Hierauf deuten z.B. die oft nicht vorhandenen Budgets, nicht eingesetzten Datenschutzbeauftragten, selten formalisierten Abläufe für Auskunftsbegehren oder kaum durchgeführten Schulungen hin. Grosser Aufholbedarf herrscht vor allem bei der Videoüberwachung, welche von vielen Unternehmungen im Alltag eingesetzt wird.

Nach mehr als drei Jahren intensiver Debatte ist es nun soweit. Angesichts der internationalen Rechtsentwicklungen und Weiterentwicklung der Technik war es notwendig geworden, den noch geltenden Vorgängererlass aus dem Jahre 1992 anzupassen. Moderne Technologien zeigen die Dringlichkeit der Anpassung verstärkt auf.

Was ändert sich mit dem neuen Datenschutzgesetz?

Das bisherige Recht wird an den Stand der modernen Technologien angepasst und lehnt sich stark an die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) an. Es gibt aber auch Unterschiede, beispielsweise bei den Meldefristen oder Bussen. 

Die Informations- und Dokumentationspflichten des Verantwortlichen werden ausgeweitet. Neu ist die Informationspflicht bei sogenannten automatisierten Einzelentscheiden. In bestimmten Fällen besteht die Verpflichtung ein sogenanntes Bearbeitungsreglement, ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten sowie eine Datenschutz-Folgenabschätzung zu erstellen. Es gibt eine Meldepflicht bei Datenverlusten und anderen relevanten Sicherheitsverstössen. Die Einbeziehung von Subunternehmen durch sogenannte Auftragsbearbeiter wird strenger geregelt. Verschärft wurden auch die Verantwortlichkeiten. Der Datentransfer ins Ausland ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig; es besteht in jedem Fall eine umfassende Informationspflicht inklusive der Angabe des Empfängerstaates. Verstösse sind zum Teil strafbewehrt, es drohen Bussgelder bis zu 250'000 CHF für Entscheidungsträger (und nicht für das Unternehmen, wie das in der EU der Fall ist).

Hier finden Sie eine kleine Zusammenstellung von Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Datenschutzgesetz, im Besonderen für den Bereich Videoüberwachung.

Datenschutzfreundliche Video-Sicherheit leicht gemacht

Videoüberwachung mit datenschutzfreundlichen Voreinstellungen

Videoüberwachungsanlagen werden heute sehr häufig und in fast jeder Brache eingesetzt. Oft werden dabei nicht nur die Räumlichkeiten oder öffentlichen Plätze aufgenommen, sondern je nach Kamerastandort auch Mitarbeiter, Besucher, Kunden oder Passanten.

Mit über 40 Jahren Erfahrung in diesem Bereich, kennt die EOTEC AG die Rechtsgrundlagen bei der Planung und Installation von Videoüberwachungsanlagen. Ihre zukünftige Videoüberwachungsanlage planen wir so, dass die betroffenen Personendaten datenschutzkonform bearbeitet werden. Wir beraten Sie zu allen technischen Möglichkeiten (Kameraeinstellungen, Verpixelung, Zoom, Autotracking, Schwenkfunktion, Gesichtserkennungsfunktion, Auflösung, Privatzonenmarkierung). Wir analysieren die geplante Datenbearbeitung und unterstützen Sie bei der Entscheidung, welche Technik zur Aufnahme, Übertragung und gegebenenfalls Speicherung und Löschung verwendet werden soll. Mit einem detaillierten Pflichtenheft erarbeiten wir für Sie eine Lösung, welche genau Ihren Bedürfnissen entspricht.

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