Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB.

Version: 01.10.19 mha/pr

1. ALLGEMEIN
Für den Geschäftsverkehr zwischen der EOTEC AG und ihrem Vertragspartner gelten die nachstehenden Liefer- und Leistungsbedingungen. Sie gehen anderslautenden Bedingungen, die vom Vertragspartner übersandt werden, in jedem Falle vor.
2. OFFERTEN
Die Offerten der EOTEC AG sind zeitlich befristet, entweder gemäss den gesetzlichen Regeln oder laut den besonderen Angaben in den Offerten selbst.
3. PREISE
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken ab Domizil der EOTEC AG exklusive Versand, Transport, Verpackung und Versicherung.
4. ZAHLUNG
Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen rein netto, sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Die Zurückhaltung von Zahlungen und die Verrechnung von Forderungen infolge von der EOTEC AG nicht anerkannter Gegenansprüche ist nicht zulässig. Bei verspäteter Zahlung wird ein Verzugszins von 6% ab Verfalldatum berechnet. Im Weiteren kann die EOTEC AG jedwelche weiteren Leistungen bis zu Zahlung sistieren und/oder hierfür eine Vorauszahlung verlangen. Das gleiche gilt bei Zahlungseinstellung, Nachlassstundung, Nachlassvertrag, Pfändung sowie Konkurs auf Seiten des Vertragspartners.
5. LIEFERTERMINE
Die Liefertermine werden nach bestem Wissen angegeben. Eine Annullierung des Vertrages infolge verspäteter Lieferung ist nicht möglich. Kann die Ware infolge unvorhersehbarer Ereignisse, unverschuldetem Unvermögen oder Verzögerungen bei Zulieferanten der EOTEC AG nicht geliefert werden, so erwachsen dem Vertragspartner daraus keine Ansprüche.
6. NUTZEN UND GEFAHR
Nutzen und Gefahr gehen mit ihrem Versand ab Domizil der EOTEC AG auf den Vertragspartner über. Eine Transportversicherung wird nur auf schriftlichen Wunsch und Kosten des Vertragspartners abgeschlossen.
7. RÜCKSENDUNGEN
Die Rücksendung von Waren wird nur mit schriftlichem Einverständnis der EOTEC AG und originalverpackt akzeptiert. Für Verwaltungskosten, Prüfung und Neuverpackung berechnet die EOTEC AG einen Unkostenanteil. Spezialanfertigungen werden nicht zurückgenommen.
8. HAFTUNG
Die EOTEC AG garantiert im Rahmen der nachfolgenden Ausführungen, dass der Leistungsgegenstand keine seine Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch beeinträchtigenden Mängel aufweist, die zugesicherten Eigenschaften besitzt und den vorgeschriebenen Leistungen und Spezifikationen entspricht. Treten dennoch Mängel auf, ist die EOTEC AG berechtigt und verpflichtet, die schadhafte Ware nach eigener Wahl kostenlos instand zustellen oder zu ersetzen. Allfällige Mängel sind nach ihrem Auftreten der EOTEC AG unverzüglich, d.h. innert längstens 14 Tagen, anzuzeigen. Der Kunde erhält eine 12 monatige Garantie. Sofern die Ware bei einem Kunden in der Schweiz durch die EOTEC AG installiert worden ist, nimmt die EOTEC AG innert 12 Monaten nach der Installation eine Reparatur vor Ort vor oder holt die mangelhaften Geräte auf eigene Kosten ab und bringt diese wieder zurück, wobei es Sache des Kunden ist, den ungehinderten einfachen und kostenlosen Zugang zu den Geräten bereitzustellen (z.B. mittels Hebebühne, Gerüst, Kran). Wurden die Geräte nur geliefert und nicht von der EOTEC AG beim Kunden installiert oder erfolgte eine Installation oder Lieferung ausserhalb der Schweiz, ist die schadhafte Ware der EOTEC AG an ihren Sitz zuzustellen, der Transport und Rücktransport erfolgt dabei auf Kosten des Kunden. Für die Behebung des Mangels kann weder eine Reaktions- noch eine Bearbeitungszeit garantiert werden. Die Inanspruchnahme des 24-Stunden-Service der EOTEC AG sowie die Lieferung von Ersatzgeräten für die Dauer der Mangelbehebung sind nicht Bestandteil der kostenlosen Standardgarantie. Vorbehalten bleibt die Vereinbarung weitergehender Garantieleistungen durch die EOTEC AG. Ausserhalb dieser Garantie sind weitere Gewährleistungsansprüche (insbesondere Wandelung / Minderung) ausgeschlossen. Ebenfalls grundsätzlich ausgeschlossen ist eine Haftung der EOTEC AG für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden oder Folgeschäden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Gewährt der Hersteller eine weitergehende Garantie als die EOTEC AG, wird diese Herstellergarantie dem Kunden übergeben, ohne dass damit zusätzliche Pflichten der EOTEC AG entstehen. Die Geltendmachung der weitergehenden Herstellergarantie ist Sache des Kunden, soweit er nicht die EOTEC AG damit beauftragt. Deren Leistungen im Rahmen eines solchen Auftrags sind kostenpflichtig; dazu gehört auch der Transport der Geräte zum Hersteller und retour.
9. GERICHTSSTAND
Für alle mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten gilt ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Parteien das Rechtsdomizil der EOTEC AG, Muttenz.