Machen Sie den ersten Schritt zu mehr Rechtssicherheit bei der Videoüberwachung.
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Sehen oder gesehen werden: Auf welcher Seite der Kamera stehen Sie? Was sagt der Datenschutz? Die Beantwortung der zweiten Frage ist nicht immer einfach. Gut zu wissen, dass man einen erfahrenen Partner an seiner Seite hat, der weiss, was das neue Schweizer Datenschutzgesetz erlaubt und was nicht.
Als Entscheidungsträger und Verantwortlicher für das Thema Videoüberwachung sind Sie für die Vorbereitungen und die Umsetzung verantwortlich. Sind die Kameras bereits installiert, müsste rein technisch die Videoüberwachung bald ohne Einschränkungen funktionieren. Aber es gibt Nachfragen von Mitarbeitenden, von Kunden oder auch Ärger mit den Nachbarn. Wie sollten Verantwortliche reagieren? Auf Basis des Schweizer Datenschutzgesetzes. Die EOTEC Experten wissen, was Sie beachten müssen. So lässt sich Verantwortung übernehmen und im Streitfall souverän agieren.
Finden Sie nicht auch, dass wir alle das Recht haben, in Sicherheit zu leben? Übernehmen wir jedoch Verantwortung und sichern die dunklen oder sicherheitsrelevanten Ecken, Eingänge und Passagen durch Videokameras, gibt es meist jemanden, dem das nicht recht ist.
Datenschutz darf nicht zum Täterschutz mutieren. Mit dem EOTEC Team profitieren Sie von Anfang an vom Know-how erfahrener Experten, die wissen, welche Videotechnik man wie verwenden darf. EOTEC hat bereits zahlreiche Projekte mit kantonalen Datenschutzbehörden umgesetzt und kennt die jeweiligen Anforderungen. Keiner unserer Kunden kam nach unseren Datenschutz-Beratungsleistungen zur Videoüberwachung in die Situation, von Behörden beziehungsweise Gerichten abgestraft zu werden oder eine Busse bezahlen zu müssen.
Dominik Näff
Leiter Parkhäuser Basel-Stadt
Bei der datenschutzkonformen Videoüberwachung ist das Thema Sicherheit auf mindestens zwei Ebenen relevant. Anlagenverantwortliche haben mit der Videosicherheits-Lösung einerseits die Risiken durch äussere Gefahren unter Kontrolle und geniessen andererseits das gute Gefühl, entsprechend dem Schweizer Datenschutzgesetz zu handeln. Auseinandersetzungen können sie gelassen entgegensehen. Immerhin werden möglich Verstösse gegen das Datenschutzgesetz mit Bussen von bis zu CHF 250'000 bestraft.
Als innovativer und vertrauensvoller Partner stehen wir unseren Kunden seit 1984 zur Seite – immer, wenn es um Audio- und Videotechnik und um zukunftsfähige Lösungen geht. Unsere Kunden schätzen die Qualität in der Umsetzung und den fairen Umgang miteinander.
Wir von EOTEC sind keinen anderen Interessen verpflichtet als denen unserer Kunden. 100 % der Aktien befinden sich in der Hand der Mitarbeitenden: für langfristige Stabilität, eine leidenschaftliche Unternehmenskultur und individuelle Verantwortung im täglichen Austausch.
Profitieren Sie vom EOTEC Pikettdienst: Wir sind 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche im Service-Notfall als Partner für Sie da – ob als Kunde mit oder ohne Vertrag.
Sie haben ein Anliegen oder benötigen Unterstützung? Teilen Sie uns das während der Bürozeiten mit, erhalten Sie innerhalb von 2 Stunden eine persönliche Antwort und wissen, wie es weitergeht. Versprochen.
Der EOTEC Net Promoter Score lag im Mai 2024 bei 46 – ein hervorragender Wert in der Audio- und Videotechnik-Branche. Der NPS gibt Auskunft darüber, ob ein Kunde ein Produkt oder eine Dienstleistung weiterempfehlen würde.
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