| Das Thema Datenschutz ist in der Videoüberwachung eines der
aktuellsten Themen. Die EOTEC AG hat sich - als Pionier in der Videotechnik -
immer für deren korrekte Einhaltung eingesetzt.
Je nach Situation ist es aber alles andere als einfach zu definieren, ob man eine Videoüberwachung installieren darf oder nicht. In diesen
Fällen empfehlen wir den Kontakt zum eidgenössischen-, kantonalen-, oder
kommunalen Datenschutzbeauftragten zu suchen.
Interessante Urteile:
Bundesgericht: Videobilder dürfen 100 Tage aufbewahrt werden! (100kB)
Bundesrat: Videoüberwachung bei der SBB (29kB)
Kanton BL: Richtlinien in der Videoüberwachung (39kB)
|