| Wo viele Menschen aufeinander treffen, ist eine reibungslose
Evakuation im Ernstfall bedeutend. EOTEC plant und realisiert im Zeichen der Sicherheit modernste Evakuationsanlagen.
EVAK Systeme sind Beschallungsanlagen, die aufgrund ihres besonderen Aufbaus und ihrer hohen
Sprachverständlichkeit auch für Alarmierungs- und Evakuierungsaufgaben geeignet
sind. Hohe Anforderungen gehören hier zum Standard. Wir realisieren EVAK Anlagen gemäss der neusten DIN Norm EN 60849. Die Realisierung einer solchen Anlagenkonzeption muss unter Berücksichtigung der
geltenden Normen vorgenommen werden wie:
- VDE / DIN / EN / IEC 65 und Einhaltung der EMV
- speziell DIN EN 50065 / 50081 / 55020 / 55022
- DIN VDE 0848 Teil 1–4, 0843 und 0845 (Überspannung / Statische
Elektrizität).
Die den elektroakustischen Teil beschreibenden Normen sind durch
dementsprechende Auswahl der Anlagentechnik zu beachten und einzuhalten:
- EN 60849
- DIN VDE 0800 / 0804 / 0828 in Bezug auf die Selbstüberwachung des Systems
vom Mikrofon bis zum Installationsbereich mit permanenter Überwachung und
Einzel-Fehlermeldung / Sammelstörmeldung der Systemtechnik zur Weiterleitung an
die Gebäudeleittechnik
Besondere geforderte Eigenschaften: Die gesamte elektroakustische Anlage
soll für Notruf- und Rufdurchsagen mit freiwählbaren und programmierbaren
Gongankündigungen, für gezielte Alarmierungen mit Räumungsanweisungen und für
eine Musikübertragung in bester Qualität eingesetzt werden. Dafür wird das
Objekt mit allen Nebenräumen in Lautsprecher-Kreise für Einzelruf aufgeteilt.
Bei Durchsagen in einem Lautsprecherkreis dürfen die in den übrigen Bereichen
laufenden Programme nicht unterbrochen werden.
Eine Auslösung eines
Alarmsignals durch die Brandmelderanlage muss im Gefahrenfall automatisch auf
die vorprogrammierten Lautsprecherlinien erfolgen. Als Alarmsignal wird
einheitlich das Gefahrensignal für Versammlungsstätten / Arbeitsstätten gemäß
DIN EN 457 (DIN 33404 Teil 3) verwendet. Gezielte Räumungsanweisungen -
digital als WAV-Datei gespeichert - werden automatisch über überwachte
Schnittstellen der Brandmelderzentrale in den jeweils betroffenen
Gebäudeabschnitten ausgelöst.
Unterzentralen in abgesetzten Gebäuden mit
Eigenprogramm sind an die Hauptzentrale anzuschalten und in die Überwachung der
Hauptzentrale zu integrieren. Hintergrund- Musikprogramme oder andere
Übertragungen sind während einer Alarmierung für die Sicherstellung einer hohen
Sprachverständlichkeit stumm zu schalten.
Das Alarmierungs-System ist mit
einer Notstromanlage für mindestens 30 Minuten Alarmierungszeit sowie einer
Bereitschaftszeit gemäss Vorgaben der örtlichen Sicherheitsorgane
auszurüsten. Die Reservestromversorgung ist zu überwachen. |